Obsorge

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Die Frage der Obsorge ist seit dem 1. Februar 2013 vollkommen neu geregelt. Bei den Betroffenen wirft dies vermehrt Änderungswünsche einer bestehenden Regelung der Obsorge auf.
Egal, ob jetzt eine gemeinsame oder alleinige Obsorge von Elternteilen angestrebt wird, ein gelungenes Mediationsverfahren erleichtert wesentlich den künftigen Kontakt zwischen den Betroffenen.

Die Frage der Obsorge fällt in der Mediation in den Bereich der Regelung der elterlichen Verantwortung für die Kinder. Darunter sind alle Entscheidungen der Eltern bezüglich der Lebensweise der Kinder zu verstehen:

Die Frage der elterlichen Verantwortung gehört zu den schwierigsten und tiefgreifendsten Entscheidungen.

Sie kann für die Kinder nur dann gut gelöst werden, wenn die Eltern trotz ihrer außergewöhnlichen Situation, trotz ihrer Ängste und Ressentiments imstande sind, die Bedürfnisse ihrer Kinder adäquat wahrzunehmen und sie mit ihren eigenen möglichst gut abzustimmen.

Die Stärke der Mediation liegt hier insbesondere darin, dass sie genügend Raum bietet, die zentralen persönlichen Bedürfnisse, Interessen, Ängste und Anliegen jedes Kindes und jedes Elternteiles sorgfältig und intensiv herauszuarbeiten.

Weitere Informationen zur Obsorge (www.help.gv.at)