Nachbarschaft |
zurück |
Gerade zwischen Nachbarn kann ein Streit zu einer dauernden Belastung eskalieren und das Zusammenleben unerträglich machen.
Oft fängt es mit einer kleinen Streitigkeit an. Es stören die Geräusche, die andere Menschen in ihrer Wohnung machen, der Müll wird nicht weggeräumt, im Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gibt es Schwierigkeiten oder Kinder spielen an den Autostellplätzen Fußball…
Kommt es nie zu einer richtigen Aussprache, landen diese Streitigkeiten nicht selten vor Gericht. Doch bei Gericht werden die teils bereits verhärteten Fronten nicht aufgeweicht, sondern weiter verstärkt. Der Konflikt verschärft sich weiter und endet im schlimmsten Fall in Gewalt, Strafanzeigen und dem Auszug einer Partei.
In einer Nachbarschaftsmediation können in einem früheren Stadium der Eskalation Streitigkeiten geklärt, Kränkungen durch Entschuldigung versöhnt und Lösungen gefunden werden, die beide Seiten nachhaltig befrieden.
Die Nachbarschaftsmediation kommt in Betracht bei Konflikten zwischen:
- Nachbarn
- Eigentümern und Mieter
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- und bei Stadtteilkonflikten
Häufige Themen im Rahmen einer Nachbarschaftsmediation sind:
- Lärmbelästigung (z.B. durch Rasenmäher, Haustiere, Kinderlärm, Musik)
- Verschmutzung (z.B. Treppenhaus, Gemeinschaftsräume, Wohnanlage)
- Geruchsbelästigung (z.B. Müllentsorgung, Küchengerüche, Tierhaltung, Zigarettenrauch)
- Nutzung von Gemeinschaftsraum (z.B. Waschküche, Rasenfläche, Abstellräumen, Parkplätzen)
- Kosten für Nutzung gemeinschaftlicher Anlagen und Räume
- Grenzstreitigkeiten
- Über die Grundstücksgrenze ragende Pflanzen und Bäume
- Schattenwurf
- Gestaltung des Grundstückes bzw. eines Gebäudes (z.B. Spielwiese vs. Parkplatz)