FAQ - Frequently Asked Questions

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  Abbruch:
Kann ich das Mediationsverfahren abbrechen?
Ja, eine Mediation ist freiwillig. Ein Abbruch ist deshalb jederzeit durch eine der Konfliktparteien möglich.
  Anwalt:
Benötige ich trotz Mediationsverfahren einen Anwalt?
Nein, die Verpflichtung eines Anwalts ist für das Verfahren nicht notwendig. Für die Überprüfung der getroffenen Schlussvereinbarung empfiehlt sich allenfalls die Beiziehung eines Anwalts.
  Anwalt Teilnahme:
Kann mein Anwalt an der Mediation teilnehmen?
Die Parteien entscheiden gemeinsam über diese Frage.
  Dauer:
Wie lange dauert eine Mediation?
Die Dauer des Mediationsverfahrens ist hauptsächlich vom Verhalten der Konfliktparteien abhängig. Offenheit, Vertraulichkeit, gegenseitige Akzeptanz, Eigenverantwortlichkeit und Engagement für eine Win-Win-Lösung bestimmen Dauer und Effizienz des Mediationsverfahrens.
  Erzwungene Mediation:
Kann ich eine Mediation erzwingen?
Nein, eine Mediation ist ein Verfahren, bei dem alle Parteien aus freiem Willen ihr Mitwirken und den Grad ihrer Beteiligung bestimmen. Jede der Konfliktparteien kann den Prozess jederzeit abbrechen.
  Gerichtsverfahren:
Bedeutet eine gescheiterte Mediation einen Nachteil in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren?
Nein, der Mediator wird das Zeugnisverweigerungsrecht (Schweigepflicht) zu Beginn des Mediationsverfahrens ansprechen und dieses bei einem allfälligen Gerichtsverfahren auch strikte einhalten.
  Kosten:
Was kostet ein Mediationsverfahren?
Die Verrechnung erfolgt im Stundenansatz. Erfahrungsgemäß werden bei einfachen Konfliktthemen mindestens drei bis vier Sitzungen à 2 Std. benötigt. Bei komplexen Themen oder mit Gruppen wird entsprechend mehr Zeit gebraucht. Mediationsverfahren sind meist kürzer und effizienter als Gerichtsverfahren. Die Gesamtkosten fallen dadurch deutlich tiefer aus (siehe Kosten).
  Kostenverteilung:
Wer bezahlt die Kosten eines Mediationsverfahrens?
Zu Beginn der Mediation einigen sich die Parteien über die Kostenverteilung.